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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 11 E 1114/15   

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https://dejure.org/2016,69267
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 11 E 1114/15 (https://dejure.org/2016,69267)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.02.2016 - 11 E 1114/15 (https://dejure.org/2016,69267)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 11 E 1114/15 (https://dejure.org/2016,69267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung und der Erteilung eines Aufnahmebescheids

  • rechtsportal.de

    VwGO § 122 Abs. 2 S. 3; VwVfG § 51
    Beantragung der Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung und der Erteilung eines Aufnahmebescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 2 A 1467/98

    Beginn einer Frist bei Einordnung einer Vollmacht "für den Antrag auf Aufnahme

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 11 E 1114/15
    Anders als der Kläger meint, hat das Verwaltungsgericht diese Feststellungen nicht abweichend von der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts in dem "Urteil vom 14.06.2000 2 A 146/98" (gemeint ist wohl das Aktenzeichen 2 A 1467/98) getroffen.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Juni 2000 - 2 A 1467/98 -, juris, Rn. 33 ff., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - 12 A 3310/07

    Verlust der Anfechtungsmöglichkeit bei einem rügelosen Hinnehmen eines nicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 11 E 1114/15
    Des Weiteren kann sich der Kläger - selbst wenn entgegen den Ausführungen unter 2. nicht von nachträglichen Genehmigungen der Durchführung des Widerspruchsverfahrens durch den Vater und der Entgegennahme des Widerspruchsbescheids vom 6. Mai 1991 durch diesen auszugehen wäre - nunmehr auch deshalb nicht mehr auf die Unwirksamkeit des ursprünglichen Ablehnungsbescheids aus dem Jahr 1991 berufen, weil er in den Jahren 1993 und 2000 Wiederaufnahmeverfahren durchgeführt hat, in denen jeweils von der wirksamen Bescheidung seines ursprünglichen Antrags ausgegangen worden ist, vgl. zum Verlust der Anfechtungsmöglichkeiten durch Verwirkung im Wiederaufnahmeverfahren: OVG NRW, Beschluss vom 17. September 2009 - 12 A 3310/07 -, juris, Rn. 6 ff., und er im Übrigen in den Jahren 2010 und 2013 erneut ausdrücklich lediglich das Wiederaufgreifen des Aufnahmeverfahrens beantragt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2006 - 12 A 479/04

    Vertriebenenrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 11 E 1114/15
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2006 - 12 A 479/04 -, juris, Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - 14 B 2200/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 11 E 1114/15
    vgl. zur sich nur auf die Stellung eines Aufnahmeantrags erstreckenden "rosa Vollmacht": OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2002 - 14 B 2200/02 -, juris, Rn. 10, wonach aber in der Stellung eines neuen Antrags eine nachträgliche Genehmigung der ohne Vertretungsmacht erklärten Antragsrücknahme zu sehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2019 - 11 A 836/17

    Wiederaufnahme des bestandskräftig abgeschlossenen Aufnahmeverfahrens

    vgl. in diesem Zusammenhang: OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Februar 2016 - 11 E 1114/15 -, juris, Rn. 9, und vom 17. September 2009 - 12 A 3310/07 -, juris, Rn. 8.
  • VG Köln, 18.07.2016 - 7 K 1570/15

    Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler für sich sowie für seine Ehefrau und die

    Insoweit kann auf die Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 28.10.2015 und im Beschluss des OVG NRW vom 02.02.2016 - 11 E 1114/15 - Bezug genommen werden, die aus Sicht des Gerichts keiner Ergänzung bedürfen.
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